Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

KW automotive GmbH ist bemüht, seine/ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für https://www.st-suspensions.de/ sowie https://www.st-suspensions.net/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit BFSG und der BFSGV vereinbar. Unserer Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Beschreibung der Dienstleistung

Auf unserer Website informieren wir über Räder sowie Radzubehör für Kraftfahrzeuge.

Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Auf einer Seite gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert.
  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext.
  • Auf allen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind.
  • Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert.
  • Auf vielen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind.
  • Auf allen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es besonders wichtige Bereiche, die mit der Rolle 'region' markiert sind, aber keine Beschriftung haben. Dadurch können Nutzende von Screenreader den Zweck und Inhalt des Bereiches nicht erkennen.
  • Auf einer Seite gibt es scrollbare Elemente, die nicht mit der Tastatur gescrollt werden können. Dies erschwert es Nutzenden von Hilfstechnologien die ganze Seite zu erfassen.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, die einer Rolle zugeordnet sind, aber nicht die dafür benötigten Attribute enthält. Diese Elemente werden von Screenreadern möglicherweise nicht korrekt und entsprechend ihrer Rolle ausgegeben.
  • Auf allen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben.

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

Thomas Schuster
Aspachweg 14
74427 Fichtenberg
Fichtenberg
[email protected]
Tel.: +49797196300

Marktüberwachungsstelle

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsstelle lauten:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
[email protected]​anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970

Disclaimer

Die maschinelle Überprüfung der Webinhalte hat am 26.06.2025 stattgefunden. Dabei wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 genutzt. Grundsätzlich kann bei solchen Überprüfungen aufgrund von Unterschieden im Sourcecode, der Verwendung einer anderen Web-/App-Version oder der Benutzung auf einem anderen Betriebssystem und/oder Webbrowser an dieser Stelle keine Gewährleistung durch die Web Inclusion GmbH übernommen werden. Für eine vollständige Prüfung sind zudem manuelle Tests des Webseitenbetreibers notwendig.